Rechtsprechung
LG Bonn, 10.05.2017 - 1 O 302/16 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,57594) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Amtshaftung, Fahrbahn, Bankett, Seitenstreifen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzbegehren wegen einer behaupteten Amtspflichtverletzung nach einem Verkehrsunfall
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.01.2005 - III ZR 176/04
Verkehrssicherungspflicht bei einem unbefestigten Bankett
Auszug aus LG Bonn, 10.05.2017 - 1 O 302/16
Eine solche Forderung wäre jedoch nicht nur aus finanziellen, sondern in vielen Fällen auch aus topographischen Gründen nicht erfüllbar (BGH, III ZR176/04, VersR 2005, 660).Er hat deswegen keinen Anspruch darauf, dass die Seitenstreifen so befestigt werden, dass sie ein Befahren im Rahmen von Ausweichmanövern bei unverminderter Geschwindigkeit erlauben würden (BGH, III ZR 176/04, VersR 2005, 660).
- BGH, 21.06.1979 - III ZR 58/78
Schadenersatzpflicht eines Landschaftsverbandes für die sachwidrige und …
Auszug aus LG Bonn, 10.05.2017 - 1 O 302/16
Der Verkehrssicherungspflichtige muss in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise alle, aber auch nur die Gefahren ausräumen und erforderlichenfalls vor ihnen warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag (BGH VersR 1979, 1055).
- OLG Hamm, 22.12.2021 - 11 U 169/21
Ansprüche wegen eines Sturzes durch eine behauptete …
Die Schirmständer warnten vielmehr aufgrund der guten Erkennbarkeit "vor sich selbst" (vgl. LG Bonn, Urt. v. 10.05.2017 - 1 O 302/16, Juris Tz. 35).